Steuerfragen
Steuerfragen sind eine höchst komplizierte Materie und zugleich einer der maßgeblichen Faktoren für die Tätigkeit eines jeden Unternehmens, hier kommt es auf genaue Berechnungen und profundes Rechtswissen an.
Die Spezialisten der Kanzlei Arzinger sind bereit, Sie umfassend über das belarussische Steuerwesen zu informieren sowie zur Auswahl eines Steuermodells zu beraten, das gerade für Ihr Geschäft gut geeignet ist.
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Wahl des Besteuerungsmodells für das Geschäft in Belarus
Bei der Unternehmensgründung gilt es zu bestimmen, wer als Gründer auftreten soll, wie die erwirtschafteten Gewinne künftig reinvestiert und die Dividenden ausgeschüttet werden. Um richtige Entscheidungen in allen diesen Fragen zu treffen, sind die jeweils entstehenden Steuerlasten zu ermitteln und inkorrekte Berechnungen können überflüssige Kosten verursachen.
Die Juristen der Steuerpraxis von Arzinger wissen genau und beraten Sie gern, wie man das Geschäft so aufbaut, um Ihre Ausgaben zu reduzieren und Einnahmen zu erhöhen.

Wahl des Besteuerungsmodells für das Geschäft in Belarus
Steuer-Audit in Belarus
Jedes Unternehmen sollte regelmäßig eine umfassende Prüfung der Erfüllung seiner Steuerpflichten vornehmen. Mit der rechtzeitigen Feststellung von Steuerverkürzungen, Mängeln im Rechnungswesen und Versäumnissen bei der Abgabe der Steuererklärungen vermeidet man künftig, dass unvorhergesehene Kosten entstehen und das Unternehmen bzw. die Organisation sowie seine Geschäftsleitung zur Verantwortung gezogen werden.
Unsere Juristen prüfen gern das Steuerwesen Ihrer Gesellschaft und unterbreiten gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge.

Steuer-Audit in Belarus
Auseinandersetzungen mit Steuerbehörden in Belarus
Beim Monitoring der geschäftlichen Aktivitäten eines Unternehmens können die Steuerbehörden Steuerverkürzungen, Versäumnisse bei Steuerzahlungen oder nicht ordnungsgemäße rechnerische Erfassung einiger Transaktionen feststellen.
Das kann solche negativen Folgen wie Geldstrafen, die zwangsweise Stilllegung der Wirtschaftstätigkeit und die Eintragung Ihres Unternehmens ins Register der Organisationen mit erhöhtem Risiko für Wirtschaftsdelikte nach sich ziehen.
Die Experten von Arzinger sind bereit, sich in der Phase der Prüfung durch die Steuerbehörde einzuschalten, damit der Streit nicht vor Gericht landet oder, wenn die gerichtliche Austragung nicht zu vermeiden ist, damit der Mandant minimal von den Sanktionen betroffen wird.

Auseinandersetzungen mit Steuerbehörden in Belarus
Steuerliche Strukturierung von Transaktionen
Je komplizierter das geplante Geschäft, desto sorgfältiger müssen die entstehenden Steuerpflichten im Voraus berechnet werden. Das Unternehmen sollte die Regelungen zu Verrechnungspreisen und der Gesellschafter-Fremdfinanzierung beachten und klären, ob die Umsatzsteuer und sonstige Steuern anfallen würden. Geht es um das Geschäft mit einem Ausländer, so sind noch mehr Aspekte zu bedenken und prüfen.
Wir in Arzinger helfen Ihnen gern, das Risiko der Entstehung einer Betriebsstätte in Belarus für Steuerzwecke durch das geplante Geschäft zu beurteilen, das Land des Vertriebs von Waren, Herstellung von Werken bzw. Erbringung der Dienstleistungen aus dem Vertrag zu bestimmen sowie zu klären, ob man dann als Steuerzahler für seinen ausländischen Geschäftspartner Steuern einbehalten und abführen muss.

Steuerliche Strukturierung von Transaktionen
Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
Die Republik Belarus hat bisher Doppelbesteuerungsabkommen mit über 70 Staaten geschlossen. Dank der richtigen Anwendung der Abkommen vermeidet man die doppelte Besteuerung von Lohn, Dividenden, Zinsen und sonstigen Einkünften in verschiedenen Ländern.
Wir in Arzinger prüfen gern die Arten der Einkünfte des Mandanten und die Bedingungen ihrer Besteuerung in Belarus und im Ausland, um die Kosten zu minimieren.

Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
Bestimmung der Steuerinländerschaft
Die Bestimmung, wo eine natürliche Person einkommensteuerpflichtig (und damit Steuerinländer) ist, hängt von der Staatsangehörigkeit der betroffenen Person nicht ab. Die Steuerinländerschaft entscheidet aber darüber, in welchem Land, auf welche Einkünfte und wann man die Einkommensteuer entrichten muss.
Unsere Juristen helfen Ihnen gern bei der Bestimmung des Landes, in dem Sie einkommensteuerpflichtig sind, sowie bei der Bestätigung Ihrer Steuerinländerschaft gegenüber belarussischen Steuerbehörden, unter anderem mittels einer elektronischen Steuerinländer-Bescheinigung.

Bestimmung der Steuerinländerschaft
Besteuerung von Einkünften in Belarus
Wenn der Mandant Einkünfte in Belarus und im Ausland bezieht, kann die Notwendigkeit entstehen, innerhalb der gesetzten Frist eine Steuererklärung für diese Einkünfte abzugeben und die Einkommensteuer zu entrichten. Für die nicht rechtzeitige Abgabe kann man mit einer Geldbuße belegt werden.
Unsere Juristen helfen Ihnen gern, die Steuererklärung elektronisch oder in Papierform richtig auszufüllen und den Einkommensteuerbetrag zu berechnen.

Besteuerung von Einkünften in Belarus
Rechtliche Sonderregimes in Belarus
Belarus bietet den Investoren mehrere präferenzielle Rechtsregimes, etwa wenn man sich im High-Tech-Park, dem Chinesische-Belarussischen Industriepark Great Stone, einer der Freien Wirtschaftszonen oder im ländlichen Raum ansiedelt.
Alle diese Regimes sind mit gewissen Anforderungen an den Investor in Bezug auf die Höhe der Investitionen und Arten der Geschäftstätigkeit verbunden, auch die angebotenen steuerlichen Präferenzen sind je nach Regime unterschiedlich.
Unsere Juristen helfen Ihnen gern, sich über die Besonderheiten der jeweiligen Besteuerungsregimes zu informieren und das geeignetste Geschäftsmodell zu wählen.
