Für den Mandanten wird ein genauer Maßnahmenplan für die Beteiligung an der Privatisierung ausgearbeitet (Umgestaltung des unitären Unternehmens in eine Aktiengesellschaft, Aktienkauf, Kauf des Unternehmens als Vermögenskomplex u. a.). Unsere Juristen vertreten den Investor und leiten dabei Verhandlungen ein, erstellen Anträge und Angebote, nehmen an den Verhandlungen teil.
Wir bereiten komplette Unterlagen für die Beteiligung des Mandanten an Auktionen und Vergabeverfahren. Die Juristen der Kanzlei nehmen an der Erstellung und Abstimmung von Vorlagen für die erforderlichen Rechtsvorschriften wie Präsidialerlasse und -verfügungen, Regierungsverordnungen und Beschlüsse kommunaler Verwaltungen teil.
Wir setzen die Interessen des Mandanten bei der Aushandlung von sensiblen Bedingungen für die Transaktion (Anzahl von Arbeitsplätzen, Aufrechterhaltung des Durchschnittslohns, Aufforderung zur Kapitalerhöhung u. Ä.) durch. Die Juristen von Arzinger & Partners beraten zur Fusion und Übernahme staatlicher Betriebe, die sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden oder schon insolvent sind.